Baumpatenvertrag

Beim Abschluss einer Patenschaft stimmst du folgenden allgemeinen Bedingungen zu:

Die Biotopbäume bleiben im Besitz der Waldeigentümer. Der Baumpate stoppt mit der Patenschaft die Nutzung des Baumes.

deinbaum sichert dem Baumpate zu, das Geld aus der Baumpatenschaft vollumfänglich an den jeweiligen Waldbesitzer zu überweisen.

Die Baumpaten müssen die Umgebung der Biotopbäume in ihrer Natürlichkeit wahren, wie diese zu Beginn der Patenschaft angetroffen wird. Es sollen generell keine Spuren hinterlassen werden.

Eine Bewilligung zum Fällen eines Biotopbaumes trotz einer Patenschaft gibt der örtliche Förster nur in seltenen Ausnahmefällen: Es kann vorkommen, dass ein Baum aus Sicherheitsgründen oder waldbaulichen Grundsätzen vorzeitig gefällt werden muss, zum Beispiel, wenn der Baum durch Instabilität Menschen und Infrastruktur gefährdet, oder von einem starkem Schädlingsbefall betroffen ist, der auch die Bäume in der Umgebung gefährden würde.

Biotopbäume können umstürzen durch Wind, Schnee oder Blitzschlag. Fällt ein Baum ungünstig, sodass die Bewirtschaftung der übrigen Waldfläche beeinträchtig wird (zum Beispiel über einen Forstweg), kann es sein, dass der Baum zersägt werden muss. Bäume, die auf Infrastruktur oder Offenland fallen, werden vom Baumstock getrennt und zur Verrottung in den Waldbestand gezogen. Das Holz verbleibt in jedem Fall möglichst vollständig im Wald.

Durch die Nutzung der Bäume rund um die Biotopbäume, können an diesen Astbrüche und Rindenverletzungen entstehen. Solche Schadstellen sind ökologisch sogar wertvoll.

Die Bäume können in schwer begehbaren Gebieten und auf abschüssigem Terrain stehen. Die Aufsuchung deines Baumes geschieht auf eigene Gefahr. deinbaum haftet nicht bei Unfällen.

Bei Ablauf der 5-Jahrespatenschaft wird der Baumpate durch deinbaum eingeladen, den Vertrag um weitere 5 Jahre zu verlängern.

deinbaum garantiert den Verbleib des Baumes, solange eine Patenschaft besteht.

Gerichtsstand: 8620 Wetzikon